Scheidung

Immobilie bei Scheidung — Bewertung & Optionen

Zugewinnausgleich — was bedeutet das für die Immobilie?

Die große Mehrheit der Ehepaare in Deutschland lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft — sofern kein Ehevertrag etwas anderes regelt. Entgegen einem verbreiteten Irrtum bedeutet Zugewinngemeinschaft nicht, dass beide Ehepartner automatisch Miteigentümer aller Vermögenswerte sind. Jeder behält sein eigenes Vermögen.

Bei einer Scheidung wird jedoch der Zugewinn ausgeglichen: Die Differenz zwischen dem Vermögen bei Heirat und dem Vermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags wird berechnet. Wer mehr hinzugewonnen hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen ausgleichen.

Für die Immobilie bedeutet das:

Der Stichtag für die Bewertung ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Partner zugestellt wird — nicht der Tag der Trennung und nicht der Tag der Scheidung.

Immobilienbewertung bei Scheidung

Die Bewertung der Immobilie ist der Dreh- und Angelpunkt jeder Scheidungseinigung. Beide Seiten haben ein nachvollziehbares Interesse daran, dass der Wert in ihrem Sinne ausfällt — deshalb kommt es hier häufig zu Streit.

Wer bewertet?

Es gibt drei Wege:

  1. Einvernehmliche Beauftragung eines Gutachters: Beide Partner einigen sich auf einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Das Ergebnis wird gemeinsam akzeptiert. Kosten: 1.500 bis 4.000 Euro.
  2. Getrennte Gutachten: Jede Seite beauftragt einen eigenen Gutachter. Bei abweichenden Ergebnissen wird verhandelt oder das Gericht entscheidet. Teurer und konfrontativ.
  3. Gerichtlich bestellter Gutachter: Das Familiengericht bestellt im Streitfall einen unabhängigen Sachverständigen. Dessen Gutachten ist für das Gericht maßgeblich, aber nicht zwingend bindend.

Welches Verfahren?

In Scheidungsfällen wird in der Regel der Verkehrswert nach § 194 BauGB ermittelt. Je nach Immobilientyp kommt das Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren zum Einsatz. Der Gutachter berücksichtigt den Zustand zum Stichtag der Scheidungsantragszustellung.

Worauf achten?

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Option 1: Ein Partner kauft den anderen aus

Die häufigste Lösung: Ein Ehepartner übernimmt die Immobilie vollständig und zahlt den anderen aus. Das ist besonders sinnvoll, wenn Kinder im Haushalt leben und die Kontinuität des Wohnumfelds gewahrt bleiben soll.

Berechnung der Auszahlung

Beispielrechnung bei hälftigem Miteigentum:

Voraussetzungen

Tipp: Verhandeln Sie mit der Bank, ob eine interne Umschuldung (Schuldnerübernahme) ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist. Viele Banken stimmen bei Scheidung zu, da die Sicherheit (Immobilie) erhalten bleibt.

Option 2: Gemeinsamer Verkauf

Können oder wollen sich beide Partner die Immobilie nicht leisten, ist der Verkauf oft die vernünftigste Lösung. Er schafft einen klaren Schnitt und wandelt den gemeinsamen Vermögenswert in teilbares Geld um.

Vorteile

Herausforderungen

Vom Verkaufserlös wird zunächst der offene Kredit zurückgezahlt (inklusive etwaiger Vorfälligkeitsentschädigung). Der verbleibende Betrag wird gemäß den Eigentumsanteilen aufgeteilt.

Option 3: Immobilie gemeinsam behalten

Manche Ex-Paare entscheiden sich, die Immobilie vorerst gemeinsam zu behalten — etwa als Kapitalanlage oder bis die Kinder ausgezogen sind. Diese Lösung funktioniert nur unter sehr spezifischen Bedingungen:

In der Praxis scheitert dieses Modell häufig, weil sich die Lebensumstände ändern — ein neuer Partner, ein Umzug, finanzielle Engpässe. Es empfiehlt sich, eine Ausstiegsklausel festzulegen.

Option 4: Übertragung an die Kinder

Eine seltenere, aber steuerlich unter Umständen interessante Lösung: Die Immobilie wird im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge an die Kinder übertragen. Die Eltern behalten ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch.

Diese Option ist komplex und erfordert steuerliche Beratung. Sie kann sinnvoll sein, wenn:

Teilungsversteigerung — der letzte Ausweg

Wenn keine Einigung möglich ist, kann jeder Miteigentümer beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Das Gericht versteigert die Immobilie an den Meistbietenden, der Erlös wird aufgeteilt.

Warum Sie das vermeiden sollten

Schutzantrag

Der in der Immobilie wohnende Partner kann einen Schutzantrag nach § 765a ZPO stellen, um die Versteigerung hinauszuzögern — z. B. zum Schutz minderjähriger Kinder. Das Gericht wägt dann die Interessen beider Seiten ab. Ein Schutzantrag verhindert die Versteigerung nicht dauerhaft, kann aber Zeit verschaffen.

Was passiert mit dem laufenden Kredit?

Ein Immobilienkredit ist an die Darlehensnehmer gebunden — nicht an den Familienstand. Haben beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben, haften beide gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Die Bank kann den vollen Betrag von jedem der beiden verlangen.

Eine Scheidung ändert daran nichts. Die Bank ist nicht verpflichtet, einen Partner aus dem Vertrag zu entlassen. Drei Szenarien:

  1. Übernahme durch einen Partner: Die Bank prüft, ob der verbleibende Kreditnehmer allein tragfähig ist. Wenn ja, wird der andere entlassen (Schuldnerübernahme).
  2. Weiter gemeinsam tilgen: Beide zahlen weiter — erfordert eine klare interne Vereinbarung über die Aufteilung.
  3. Kredit ablösen: Bei Verkauf wird der Kredit aus dem Erlös zurückgezahlt. Bei vorzeitiger Ablösung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen (bis zu 1 % der Restschuld).

Wichtig: Wer auszieht, muss trotzdem weiter zahlen, wenn er im Kreditvertrag steht. Auch wenn der Ex-Partner allein in der Immobilie wohnt. Regeln Sie die interne Aufteilung schriftlich.

Emotionale vs. rationale Entscheidungen

Eine Scheidung ist emotional belastend. Das Zuhause, das man gemeinsam aufgebaut hat, ist mit Erinnerungen verbunden. Diese Emotionen sind verständlich — aber sie dürfen nicht die Grundlage finanzieller Entscheidungen bilden.

Typische emotionale Fallen:

Ziehen Sie einen neutralen Berater hinzu — einen Mediator, Finanzberater oder erfahrenen Makler —, der die Situation objektiv einschätzen kann.

Steuerliche Aspekte bei der Scheidungsimmobilie

Immobilienübertragungen zwischen Ehegatten sind während der Ehe von der Grunderwerbsteuer befreit. Diese Befreiung gilt auch noch im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung — vorausgesetzt, die Übertragung erfolgt im sachlichen Zusammenhang mit der Scheidung.

Weitere steuerliche Punkte:

Fazit

Die Immobilie ist bei einer Scheidung oft der größte und zugleich komplizierteste Vermögenswert. Eine professionelle Bewertung schafft die Grundlage für jede Lösung — ob Auszahlung, Verkauf oder Fortführung. Vermeiden Sie die Teilungsversteigerung um fast jeden Preis, denn sie kostet beide Seiten Geld und Nerven. Und trennen Sie Emotionen von finanziellen Entscheidungen: Ein sachlicher Umgang mit der Immobilienfrage ist der beste Weg, aus einer schwierigen Situation das Beste herauszuholen.

Über den Autor: Hannes Rath
Gründer von IMMORath — Immobilienmakler Freiburg. Ausgezeichnet als Capital Top-Makler mit 5-Sterne-Höchstnote. Mit langjähriger Erfahrung im Freiburger Immobilienmarkt berät er Eigentümer beim erfolgreichen Verkauf ihrer Immobilie.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt, Steuerberater oder zertifizierten Sachverständigen.

Quellen:
§1373 BGB — Zugewinn · Gesetz über die Zwangsversteigerung (ZVG) · BMJ — Scheidung

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